Was besagt § 123 StGB?

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§ 123 StGB bezieht sich auf den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs im deutschen Strafgesetzbuch. Er besagt, dass jemand, der in die Wohnung, in das Geschäft oder in einen umschlossenen Raum eines anderen widerrechtlich eindringt oder sich dort ohne Recht aufhält, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Der Paragraph schützt das Recht auf Privatsphäre und die Unverletzlichkeit von Wohnräumen.

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