In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
§ 16 des Sozialgesetzbuches (SGB) bezieht sich auf die Regelungen zur Rückforderung von Leistungen, die zu Unrecht erbracht wurden. In diesem Paragraphen wird festgelegt, unter welchen Umständen und in welchem Umfang Leistungen zurückgefordert werden können, wenn der Leistungsempfänger falsche Angaben gemacht hat oder seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Die Strafe oder Sanktion kann in Form von Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen Leistungen erfolgen. Es können auch weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Kürzung zukünftiger Leistungen. Für genauere Informationen und spezifische Details wäre es ratsam, den genauen Wortlaut des Gesetzes zu konsultieren oder rechtlichen Rat einzuholen.
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
§ 6 des Notarversorgungsgesetzes (NoVAG) regelt die Beitragspflicht der Mitglieder der Notarkammer zur Notarversorgung. Der genaue Wortlaut und die Inhalte können je nach Bundesland und Ausg... [mehr]
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]