Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
Im Vertragsrecht bezeichnet der Begriff "höhere Gewalt" unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Erfüllung eines Vertrages unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder auch gesellschaftliche Ereignisse wie Kriege oder Streiks. Wenn höhere Gewalt eintritt, kann die betroffene Partei in der Regel nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, dass im Vertrag klar definiert ist, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten und welche Folgen dies für die Vertragsparteien hat.
Ob du bei der Berechnung von Verzugszinsen die vertraglich vereinbarten Baunebenkosten abziehen musst, hängt davon ab, auf welchen Betrag sich der Verzug bezieht. **Grundsätzliches:** Verzu... [mehr]
In der Schweiz kann die Nachfolge einer Einzelunternehmung an eine bestimmte Person am einfachsten mit einem **Kaufvertrag** oder einem **Übertragungsvertrag** geregelt werden. Dabei werden die V... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie besagt, dass der Vertrag auch dann wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwi... [mehr]