Was bedeutet höhere Gewalt im Vertragsrecht?

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Im Vertragsrecht bezeichnet der Begriff "höhere Gewalt" unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die die Erfüllung eines Vertrages unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder auch gesellschaftliche Ereignisse wie Kriege oder Streiks. Wenn höhere Gewalt eintritt, kann die betroffene Partei in der Regel nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden. Es ist jedoch wichtig, dass im Vertrag klar definiert ist, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten und welche Folgen dies für die Vertragsparteien hat.

Kategorie: Recht Tags: Höhere Gewalt Vertrag

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