Wann verjähren Mängelansprüche nach VOB?

Antwort vom

Mängelansprüche nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verjähren in der Regel nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist beträgt für Bauwerke fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Bei anderen Leistungen, die nicht Bauwerke betreffen, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Es ist wichtig, die genauen Umstände des jeweiligen Vertrags und der erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, da es auch Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann.

Kategorie: Recht Tags: Mängel VOB Verjährung

Verwandte Fragen

Gibt es in der VOB einen Paragrafen zur Mittelverwendung bei Einbehalten?

Nein – in der VOB gibt es keinen eigenen Paragraphen, der eine „Mittelverwendung“ von Einbehalten regelt. Entscheidend ist etwas anderes: Einbehalte sind nur als Sicherheit zulä...

Wann verjähren Schulden in der Regel?

Bei der regelmäßigen Verjährung gilt meist: 3 Jahre. Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den Umst&...