In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Mängelansprüche nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verjähren in der Regel nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist beträgt für Bauwerke fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Bei anderen Leistungen, die nicht Bauwerke betreffen, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Es ist wichtig, die genauen Umstände des jeweiligen Vertrags und der erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, da es auch Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann.
In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]