Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]
Mängelansprüche nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verjähren in der Regel nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist beträgt für Bauwerke fünf Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Bei anderen Leistungen, die nicht Bauwerke betreffen, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Es ist wichtig, die genauen Umstände des jeweiligen Vertrags und der erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, da es auch Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]