In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) werden in der Regel zurückverwiesen an das Landesarbeitsgericht (LAG), wenn das BAG feststellt, dass das LAG in seiner Entscheidung wesentliche rechtliche Fragen nicht ausreichend geklärt hat oder wenn neue Tatsachen oder Beweise vorliegen, die eine erneute Prüfung durch das LAG erforderlich machen. Dies kann auch der Fall sein, wenn das BAG die Entscheidung des LAG für fehlerhaft hält und eine erneute Entscheidung auf der Grundlage der bestehenden Tatsachen und Beweise für notwendig erachtet.
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]