Eine Pfändung folgt in der Regel, wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner hat, beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Der Gläubiger kann dann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Pfändung stellen. Die Pfändung kann verschiedene Vermögenswerte betreffen, wie zum Beispiel: 1. **Gehalt oder Lohn**: Ein Teil des Einkommens kann direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen werden. 2. **Bankkonten**: Guthaben auf Bankkonten können eingefroren und zur Begleichung der Schulden verwendet werden. 3. **Sachwerte**: Gegenstände des persönlichen Eigentums können gepfändet werden, wenn sie einen bestimmten Wert haben. Vor einer Pfändung muss in der Regel eine Mahnung oder eine Fristsetzung erfolgen, und der Schuldner hat die Möglichkeit, auf die Forderung zu reagieren. Es ist wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren.