Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]
Ein geschütztes Werk darf ohne Genehmigung in bestimmten Fällen genutzt werden, die in den Urheberrechtsgesetzen festgelegt sind. Dazu gehören: 1. **Zitate**: Kurze Auszüge aus einem Werk dürfen verwendet werden, wenn sie zur Veranschaulichung oder Begründung einer eigenen Aussage dienen und die Quelle angegeben wird. 2. **Privatnutzung**: In vielen Ländern ist die private Nutzung von geschützten Werken ohne kommerzielle Absicht erlaubt, solange keine Kopien verbreitet werden. 3. **Bildungszwecke**: In einigen Fällen dürfen geschützte Werke für Unterrichtszwecke genutzt werden, insbesondere in Schulen und Universitäten, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. 4. **Parodien und Satiren**: Werke, die als Parodie oder Satire gelten, können unter bestimmten Umständen ohne Genehmigung verwendet werden. 5. **Öffentliche Vorführungen**: In einigen Ländern sind öffentliche Vorführungen von geschützten Werken in bestimmten Kontexten (z.B. in Bildungseinrichtungen) ohne Lizenz erlaubt. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten, da die Regelungen variieren können.
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]
Wird eine beantragte betreuungsgerichtliche Genehmigung abgelehnt, bestehen grundsätzlich folgende Optionen: 1. **Beschwerde einlegen:** Gegen die ablehnende Entscheidung des Betreuungsgericht... [mehr]