Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]
§ 257 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Möglichkeit der Partei, eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klageerweiterung oder -änderung zu verlangen. Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn eine Partei während eines laufenden Verfahrens ihre Klage ändern oder erweitern möchte und die andere Partei dies nicht akzeptiert. In solchen Fällen kann die betroffene Partei gemäß § 257 ZPO eine gerichtliche Entscheidung darüber beantragen, ob die Klageänderung oder -erweiterung zulässig ist. Weitere Informationen zur Zivilprozessordnung findest du hier: [ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__257.html).
Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]
Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die ergeht, wenn eine Partei im Zivilprozess nicht zum Termin erscheint oder sich nicht ordnungsgemäß äußert. Das Ge... [mehr]