Wann brauche ich § 257 ZPO?

Antwort

§ 257 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Möglichkeit der Partei, eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klageerweiterung oder -änderung zu verlangen. Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn eine Partei während eines laufenden Verfahrens ihre Klage ändern oder erweitern möchte und die andere Partei dies nicht akzeptiert. In solchen Fällen kann die betroffene Partei gemäß § 257 ZPO eine gerichtliche Entscheidung darüber beantragen, ob die Klageänderung oder -erweiterung zulässig ist. Weitere Informationen zur Zivilprozessordnung findest du hier: [ZPO](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__257.html).

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