Welcher Vertrag gilt für die Wahlstation in einer Rechtsabteilung?

Antwort

In der Wahlstation des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) schließt du in der Regel einen **Ausbildungsvertrag** oder **Ausbildungsplan** mit der jeweiligen Rechtsabteilung ab. Es handelt sich dabei nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um eine Vereinbarung zur Durchführung der Wahlstation im Rahmen des Referendariats. Die genaue Bezeichnung und der Ablauf können je nach Bundesland und Behörde leicht variieren. Meist wird ein sogenannter **Ausbildungsplan** oder eine **Bestätigung der Ausbildungsstelle** benötigt, die du bei deinem Ausbildungsgericht einreichst. Darin wird festgehalten, dass und in welchem Zeitraum du deine Wahlstation in der Rechtsabteilung absolvierst. Ein klassischer Arbeitsvertrag ist für die Wahlstation nicht vorgesehen, da du weiterhin Referendar/in bist und deine Vergütung (ggf. Unterhaltsbeihilfe) vom Land erhältst. Weitere Informationen findest du meist auf den Seiten deines jeweiligen Oberlandesgerichts oder Justizprüfungsamts.

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