Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Ja, Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung unterliegen in der Regel nicht den gleichen Beschränkungen wie andere Forderungen, beispielsweise im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. In Deutschland sind solche Forderungen gemäß § 302 InsO (Insolvenzordnung) von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das bedeutet, dass der Schuldner auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens für diese Forderungen haften muss.
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]