Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Nachdem du einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht eingereicht hast, läuft der Prozess in der Regel wie folgt ab: 1. **Prüfung des Antrags**: Das Amtsgericht prüft zunächst den Antrag auf formale Richtigkeit. Wenn der Antrag korrekt und vollständig ist, wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. 2. **Zustellung des Vollstreckungsbescheids**: Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Dies geschieht in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher oder per Post. 3. **Widerspruchsfrist**: Der Schuldner hat nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, wird das Verfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet, und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. 4. **Keine Reaktion des Schuldners**: Reagiert der Schuldner nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. 5. **Zwangsvollstreckung**: Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, kannst du die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu beauftragst du einen Gerichtsvollzieher, der Maßnahmen wie Pfändung von Konten, Löhnen oder Sachwerten durchführen kann. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der deutschen Justizbehörden, z.B. [hier](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/vollstreckung/index.php).
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]