Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Willenserklärung rechtlich bindend ist?

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Damit eine Willenserklärung rechtlich bindend ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Geschäftsfähigkeit**: Der Erklärende muss geschäftsfähig sein. In Deutschland sind Personen ab 18 Jahren voll geschäftsfähig. Minderjährige ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen in der Regel die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. 2. **Ernsthaftigkeit**: Die Willenserklärung muss ernst gemeint sein. Scherzerklärungen oder Erklärungen im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit sind nichtig. 3. **Bestimmtheit**: Die Erklärung muss inhaltlich so bestimmt sein, dass der Empfänger sie verstehen und entsprechend handeln kann. Es muss klar sein, was gewollt ist. 4. **Rechtsbindungswille**: Der Erklärende muss den Willen haben, eine rechtliche Bindung einzugehen. Es muss erkennbar sein, dass die Erklärung rechtliche Folgen haben soll. 5. **Zugang**: Die Willenserklärung muss dem Empfänger zugehen, d.h., sie muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, sodass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Weitere Informationen dazu finden sich im BGB, insbesondere in den §§ 104 ff. (Geschäftsfähigkeit) und §§ 130 ff. (Willenserklärung).

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