Welche Voraussetzungen gelten für Ergänzungsleistungen in der Schweiz?

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Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) in der Schweiz besteht grundsätzlich, wenn **alle wesentlichen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen** erfüllt sind: ([faq.bsv.admin.ch](https://faq.bsv.admin.ch/de/ergaenzungsleistungen/habe-ich-anspruch-auf-ergaenzungsleistungen-el)) - **Anspruch auf eine Grundleistung der AHV oder IV** besteht, z. B. auf eine AHV-Rente, IV-Rente, nach dem 18. Altersjahr auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder auf ein IV-Taggeld während mindestens sechs Monaten. ([faq.bsv.admin.ch](https://faq.bsv.admin.ch/de/ergaenzungsleistungen/habe-ich-anspruch-auf-ergaenzungsleistungen-el)) - **Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz** sind erforderlich. ([faq.bsv.admin.ch](https://faq.bsv.admin.ch/de/ergaenzungsleistungen/habe-ich-anspruch-auf-ergaenzungsleistungen-el)) - Es gilt eine **Vermögensschwelle**: höchstens **100’000 Franken** für Alleinstehende und **200’000 Franken** für Ehepaare; eine **selbstbewohnte Liegenschaft** wird dabei für diese Schwelle nicht berücksichtigt. ([faq.bsv.admin.ch](https://faq.bsv.admin.ch/de/ergaenzungsleistungen/habe-ich-anspruch-auf-ergaenzungsleistungen-el)) - Bei der wirtschaftlichen Prüfung müssen die **anerkannten Ausgaben höher sein als die anrechenbaren Einnahmen**. EL sind also bedarfsabhängig. ([bsv.admin.ch](https://www.bsv.admin.ch/de/el-im-detail)) - Zur Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsdauer: Anspruch haben Schweizer Staatsangehörige sowie Personen aus **EU-/EFTA-Staaten**; andere ausländische Staatsangehörige müssen in der Regel **mindestens zehn Jahre ununterbrochen in der Schweiz** gelebt haben, für **Flüchtlinge und Staatenlose** gilt eine Frist von **fünf Jahren**. ([faq.bsv.admin.ch](https://faq.bsv.admin.ch/de/ergaenzungsleistungen/habe-ich-anspruch-auf-ergaenzungsleistungen-el)) Zusätzlich gilt: Ergänzungsleistungen sind **kein Fürsorgebezug**, sondern ein **gesetzlicher Rechtsanspruch**, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie umfassen jährliche Leistungen und unter Umständen auch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. ([bsv.admin.ch](https://www.bsv.admin.ch/de/el-im-detail)) Offizielle Informationen gibt es hier: https://www.bsv.admin.ch/de/el-im-detail https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL/Ihr-Recht-auf-Erg%C3%A4nzungsleistungen

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