Bei wem beantragt die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt einen Vollstreckungsbescheid?

Antwort

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt beantragt einen Vollstreungsbescheid in der Regel beimändigen Amtsgericht. Der Antrag erfolgt, wenn ein Gläubiger, in diesem Fall die Rundfunkanstalt, eine Forderung gegen einen Schuldner hat und diese durchsetzen möchte. Der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, der es dem Gläubiger ermöglicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

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