Ist jemand, der volljährig adoptiert wurde, gesetzlich erbberechtigt?

Antwort

Ja, eine Person, die volljährig adoptiert wurde, ist gesetzlich erbberechtigt. In Deutschland hat die Adoption zur Folge, dass das adoptierte Kind in das Verwandtschaftsverhältnis des Adoptierenden eintritt, als wäre es dessen leibliches Kind. Dies bedeutet, dass das adoptierte Kind die gleichen Erbrechte hat wie leibliche Kinder, unabhängig vom Alter bei der Adoption.

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