Nach aktueller Rechtslage in Deutschland dürfen Wehrpflichtige grundsätzlich nicht außerhalb des Bundesgebiets eingesetzt werden. Das regelt Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: &g... [mehr]
Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweigert (also z.B. den Kriegsdienst oder Militärdienst mit Waffen aus Gewissensgründen ablehnt), dann bezieht sich diese Verweigerung ausschließlich darauf, Waffen zu benutzen oder im bewaffneten Militärdienst zu dienen. Das heißt aber nicht, dass die Person von der allgemeinen Wehrpflicht (also der Pflicht, überhaupt einen Dienst für das Land zu leisten) befreit ist. Stattdessen muss die Person in der Regel einen Ersatzdienst leisten, zum Beispiel den Zivildienst. Die allgemeine Pflicht, einen Dienst zu leisten, bleibt also bestehen – nur eben nicht mit der Waffe.
Nach aktueller Rechtslage in Deutschland dürfen Wehrpflichtige grundsätzlich nicht außerhalb des Bundesgebiets eingesetzt werden. Das regelt Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes: &g... [mehr]