Der Unterschied zwischen Wehrdienst und Kriegsdienst liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung: **Wehrdienst** bezeichnet allgemein den staatlich organisierten Dienst in den Streitkräften, also de... [mehr]
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert, kann stattdessen einen Ersatzdienst (z. B. Zivildienst) leisten. Seit 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland allerdings ausgesetzt, sodass aktuell niemand mehr zum Wehrdienst eingezogen wird. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung besteht aber weiterhin.
Der Unterschied zwischen Wehrdienst und Kriegsdienst liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung: **Wehrdienst** bezeichnet allgemein den staatlich organisierten Dienst in den Streitkräften, also de... [mehr]
Wehrpflicht und Wehrdienst sind nicht das gleiche, aber sie hängen eng zusammen: - **Wehrpflicht** bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Bürgern eines Staates, Militärdienst zu... [mehr]
Der Satz „Die Verweigerung bezieht sich nur auf den Dienst mit der Waffe und ist unabhängig von der allgemeinen Wehrpflicht.“ bedeutet: Wenn jemand den Dienst mit der Waffe verweiger... [mehr]