Darf man den Wehrdienst verweigern?

Antwort

Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert, kann stattdessen einen Ersatzdienst (z. B. Zivildienst) leisten. Seit 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland allerdings ausgesetzt, sodass aktuell niemand mehr zum Wehrdienst eingezogen wird. Das Recht auf Wehrdienstverweigerung besteht aber weiterhin.

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