Was ist der Unterschied zwischen Wehrdienst und Kriegsdienst und warum darf man nur Kriegsdienst, aber nicht Wehrdienst verweigern?

Antwort

Der Unterschied zwischen Wehrdienst und Kriegsdienst liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung: **Wehrdienst** bezeichnet allgemein den staatlich organisierten Dienst in den Streitkräften, also den Militärdienst, den Bürger eines Landes in Friedenszeiten oder im Verteidigungsfall leisten müssen. In Deutschland ist damit meist der Grundwehrdienst gemeint, also die reguläre Zeit, die junge Männer (und seit 2011 freiwillig auch Frauen) beim Militär verbringen. **Kriegsdienst** meint den Dienst an der Waffe, also die aktive Teilnahme an Kampfhandlungen im Krieg oder im Verteidigungsfall. Es geht dabei konkret um Tätigkeiten, bei denen Waffen gegen Menschen eingesetzt werden. **Warum darf man nur den Kriegsdienst, aber nicht den Wehrdienst verweigern?** Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen: > „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Das bedeutet: Wer aus Gewissensgründen nicht bereit ist, Waffen gegen Menschen einzusetzen, kann den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern. Das schließt aber nicht automatisch den gesamten Wehrdienst ein, denn es gibt auch den sogenannten **Ersatzdienst** (früher Zivildienst), bei dem man ohne Waffe, zum Beispiel im sozialen Bereich, Dienst leistet. **Zusammengefasst:** - **Wehrdienst** = allgemeiner Militärdienst (mit und ohne Waffe) - **Kriegsdienst** = Dienst an der Waffe, also aktiver Waffeneinsatz - Verweigert werden kann laut Grundgesetz nur der **Kriegsdienst mit der Waffe**, nicht aber der gesamte Wehrdienst, weil der Staat das Recht hat, einen Ersatzdienst zu verlangen. Weitere Informationen findest du zum Beispiel beim [Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben](https://www.bafza.de/kriegsdienstverweigerung.html).

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