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Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen. Wenn die im Verwaltungsakt getroffene Regelung verbindlich gültig wird, bedeutet dies, dass die darin enthaltenen Anordnungen oder Entscheidungen für die betroffenen Personen oder Institutionen rechtlich bindend sind. Diese Verbindlichkeit tritt in der Regel mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts ein, es sei denn, es ist ein späterer Zeitpunkt festgelegt. Ab diesem Moment müssen die Adressaten die Regelungen befolgen, und sie können gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden.
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