Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Ein Verwahrungsvertrag zwischen einer Mutter- und einer Tochtergesellschaft über fremde Gegenstände sollte klar und präzise formuliert sein und alle relevanten Aspekte der Verwahrung regeln. Hier ist ein Beispiel für die Struktur und den Inhalt eines solchen Vertrags: --- **Verwahrungsvertrag** **zwischen** **[Name der Muttergesellschaft]** [Adresse der Muttergesellschaft] - im Folgenden "Verwahrerin" genannt - **und** **[Name der Tochtergesellschaft]** [Adresse der Tochtergesellschaft] - im Folgenden "Verwahrungsgeberin" genannt - **Präambel** Die Verwahrerin und die Verwahrungsgeberin sind verbundene Unternehmen. Die Verwahrungsgeberin möchte bestimmte fremde Gegenstände bei der Verwahrerin zur Verwahrung hinterlegen. Die Parteien schließen daher den folgenden Verwahrungsvertrag. **§ 1 Vertragsgegenstand** (1) Die Verwahrerin verpflichtet sich, die im Anhang 1 aufgeführten fremden Gegenstände (im Folgenden "Gegenstände") für die Verwahrungsgeberin zu verwahren. (2) Die Verwahrungsgeberin bleibt Eigentümerin der Gegenstände. **§ 2 Dauer der Verwahrung** (1) Die Verwahrung beginnt am [Datum] und endet am [Datum] oder mit einer schriftlichen Kündigung durch eine der Parteien mit einer Frist von [Kündigungsfrist] Tagen. (2) Eine Verlängerung der Verwahrung ist schriftlich zu vereinbaren. **§ 3 Pflichten der Verwahrerin** (1) Die Verwahrerin verpflichtet sich, die Gegenstände sorgfältig und sachgerecht zu verwahren. (2) Die Verwahrerin haftet für Schäden an den Gegenständen, die durch unsachgemäße Verwahrung oder Fahrlässigkeit entstehen. (3) Die Verwahrerin hat die Gegenstände gegen Diebstahl, Feuer und andere übliche Risiken zu versichern. **§ 4 Pflichten der Verwahrungsgeberin** (1) Die Verwahrungsgeberin verpflichtet sich, der Verwahrerin alle notwendigen Informationen und Anweisungen zur sachgerechten Verwahrung der Gegenstände zu geben. (2) Die Verwahrungsgeberin trägt die Kosten der Verwahrung, sofern nicht anders vereinbart. **§ 5 Haftung** (1) Die Verwahrerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. **§ 6 Schlussbestimmungen** (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Gerichtsstand ist [Gerichtsstand]. **[Ort, Datum]** **[Unterschrift der Muttergesellschaft]** [Name, Position] **[Unterschrift der Tochtergesellschaft]** [Name, Position] --- Dieser Vertrag ist ein Beispiel und sollte an die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen der beteiligten Unternehmen angepasst werden. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Eine Abtretungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abtretung (also die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einer Person auf eine andere) wirksam erklärt oder vorgenom... [mehr]
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
„Addendum“ und „Amendment“ sind beides Begriffe, die im rechtlichen und vertraglichen Kontext verwendet werden, sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen: - **Addendum** (... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Sie liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags Umstände schwerwieg... [mehr]
Eine Verschwiegenheitserklärung, auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet, ist ein rechtliches Dokument, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflich... [mehr]