Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Eine Klausel zur Vertragsstrafe **muss** grundsätzlich nicht zwingend in einen Vertrag mit einer Redakteurin aufgenommen werden, die Texte für eine Website schreibt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine solche Klausel zu verwenden. Vertragsstrafen sind freiwillige Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, die dazu dienen, die Vertragserfüllung abzusichern und im Falle eines Verstoßes eine bestimmte Zahlung zu vereinbaren. Ob eine Vertragsstrafe sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel wenn besonders sensible Inhalte geschützt werden sollen oder Fristen unbedingt eingehalten werden müssen. In vielen Standardverträgen für freie Redakteur:innen wird jedoch auf eine Vertragsstrafe verzichtet und stattdessen auf die gesetzlichen Regelungen zu Schadensersatz und Haftung zurückgegriffen. **Fazit:** Eine Vertragsstrafe ist nicht verpflichtend, sondern optional. Sie kann aufgenommen werden, wenn ein besonderes Interesse an der Absicherung bestimmter Vertragspflichten besteht, ist aber kein Muss.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]