Wie könnte eine Vertragsklausel zur Vereinbarung einer nicht pauschalen Vergütung aussehen?

Antwort

Eine Vertragsklausel zur Vereinbarung einer nicht pauschalen Vergütung könnte wie folgt formuliert sein: --- **Vergütung** 1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und wird nach den folgenden Maßstäben berechnet: a. **Stundensatz**: Der Auftragnehmer erhält einen Stundensatz von [Betrag] Euro für jede geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitszeit wird in Viertelstunden-Schritten abgerechnet. b. **Materialkosten**: Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Materialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die entsprechenden Belege vor. c. **Reisekosten**: Notwendige Reisekosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Hierzu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen gemäß den steuerlichen Richtlinien. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der angefallenen Kosten vorzulegen. 3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von [Zahlungsfrist, z.B. 14 Tagen] nach Erhalt der Rechnung. --- Diese Klausel stellt sicher, dass die Vergütung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten erfolgt, anstatt eine pauschale Summe zu vereinbaren.

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Vergütung Klausel
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