Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Eine Vertragsklausel zur Vereinbarung einer nicht pauschalen Vergütung könnte wie folgt formuliert sein: --- **Vergütung** 1. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und wird nach den folgenden Maßstäben berechnet: a. **Stundensatz**: Der Auftragnehmer erhält einen Stundensatz von [Betrag] Euro für jede geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitszeit wird in Viertelstunden-Schritten abgerechnet. b. **Materialkosten**: Alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Materialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber die entsprechenden Belege vor. c. **Reisekosten**: Notwendige Reisekosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Hierzu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen gemäß den steuerlichen Richtlinien. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der angefallenen Kosten vorzulegen. 3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von [Zahlungsfrist, z.B. 14 Tagen] nach Erhalt der Rechnung. --- Diese Klausel stellt sicher, dass die Vergütung auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten erfolgt, anstatt eine pauschale Summe zu vereinbaren.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]