Wann gilt ein Vertrag als erfüllt gemäss OR und welcher Artikel?

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Ein Vertrag gilt gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) als erfüllt, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Dies ist in Artikel 68 OR geregelt, der besagt, dass der Schuldner die geschuldete Leistung zu erbringen hat und der Gläubiger diese anzunehmen hat. Hier ist der relevante Artikel: **Art. 68 OR** > Der Schuldner ist verpflichtet, die geschuldete Leistung zu erbringen, und der Gläubiger ist verpflichtet, diese anzunehmen. Weitere Details zur Erfüllung von Verträgen finden sich in den Artikeln 68 bis 96 OR.

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Erfüllung OR

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