Die Schenkung eines Hauses von der Mutter an eines von vier Kindern hat im Erbfall mehrere rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und den Pflichtteil: **1. Pflichtteilserg...
Nach Schweizer Recht, insbesondere im Rahmen des Eherechts und der Errungenschaftsbeteiligung, wird der Gewinn, der während der Ehe realisiert wird, in der Regel als Errungenschaft betrachtet. Bei einer Schenkung an die Frau wird der Gewinn in der Regel gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, es sei denn, es gibt spezifische Vereinbarungen oder Regelungen im Ehevertrag. In deinem Beispiel von einem realisierten Gewinn von CHF 35'000 würde dieser Gewinn grundsätzlich zur Errungenschaft des Ehepaars gehören. Bei einer Schenkung an die Frau könnte man argumentieren, dass die Schenkung aus der Errungenschaft des Ehepaars stammt. Die genaue Verteilung hängt jedoch von den spezifischen Umständen ab, wie z.B. ob es einen Ehevertrag gibt, der andere Regelungen vorsieht. Generell könnte man sagen, dass die Frau die Schenkung in Höhe von CHF 35'000 erhält, während der Ehemann ebenfalls einen Anspruch auf die Hälfte des Gewinns hat, was bedeutet, dass die Errungenschaft insgesamt CHF 35'000 beträgt, aber die Schenkung an die Frau den Betrag nicht verändert, da sie aus der gemeinsamen Errungenschaft stammt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Implikationen zu klären.
Die Schenkung eines Hauses von der Mutter an eines von vier Kindern hat im Erbfall mehrere rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und den Pflichtteil: **1. Pflichtteilserg...
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid...
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Güterg...
Eine Schenkung von Grundbesitz während der Ehe zählt grundsätzlich **nicht** zum Zugewinn, sondern zum sogenannten **privilegierten Anfangsvermögen** (§ 1374 Abs. 2 BGB). Das...
Nein, ein Ehepaar muss nicht zwingend zusammen wohnen. In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führen od...
Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der...