Verteilung des Gewinns von CHF 35'000 unter Errungenschaftsbeteiligung in der Schweiz.

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Nach Schweizer Recht, insbesondere im Rahmen des Eherechts und der Errungenschaftsbeteiligung, wird der Gewinn, der während der Ehe realisiert wird, in der Regel als Errungenschaft betrachtet. Bei einer Schenkung an die Frau wird der Gewinn in der Regel gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, es sei denn, es gibt spezifische Vereinbarungen oder Regelungen im Ehevertrag. In deinem Beispiel von einem realisierten Gewinn von CHF 35'000 würde dieser Gewinn grundsätzlich zur Errungenschaft des Ehepaars gehören. Bei einer Schenkung an die Frau könnte man argumentieren, dass die Schenkung aus der Errungenschaft des Ehepaars stammt. Die genaue Verteilung hängt jedoch von den spezifischen Umständen ab, wie z.B. ob es einen Ehevertrag gibt, der andere Regelungen vorsieht. Generell könnte man sagen, dass die Frau die Schenkung in Höhe von CHF 35'000 erhält, während der Ehemann ebenfalls einen Anspruch auf die Hälfte des Gewinns hat, was bedeutet, dass die Errungenschaft insgesamt CHF 35'000 beträgt, aber die Schenkung an die Frau den Betrag nicht verändert, da sie aus der gemeinsamen Errungenschaft stammt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Implikationen zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Gewinn Schenkung Ehe