Gehört eine Schenkung von Grundbesitz während der Ehe zum Zugewinn?

Antwort

Eine Schenkung von Grundbesitz während der Ehe zählt grundsätzlich **nicht** zum Zugewinn, sondern zum sogenannten **privilegierten Anfangsvermögen** (§ 1374 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: - **Schenkungen** (ebenso wie Erbschaften), die ein Ehegatte während der Ehe erhält, werden dem Anfangsvermögen dieses Ehegatten zugerechnet, auch wenn sie erst während der Ehe erfolgen. - Sie erhöhen also das Anfangsvermögen und werden beim Zugewinnausgleich nicht als Zugewinn betrachtet. **Beispiel:** Erhält ein Ehegatte während der Ehe ein Haus geschenkt, wird der Wert dieses Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung seinem Anfangsvermögen zugeschlagen. Nur eine Wertsteigerung des Hauses während der Ehe (z.B. durch Renovierung oder Wertzuwachs am Immobilienmarkt) zählt zum Zugewinn. **Fazit:** Die Schenkung selbst gehört nicht zum Zugewinn, sondern erhöht das Anfangsvermögen des beschenkten Ehegatten. Nur Wertsteigerungen nach der Schenkung sind zugewinnausgleichspflichtig. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/eherecht/zugewinnausgleich_node.html).

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