"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]
Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schützt die allgemeine Handlungsfreiheit, die Freiheit der Person und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Verstoß gegen diesen Artikel könnte verschiedene Formen annehmen, je nachdem, welcher Absatz betroffen ist: 1. **Absatz 1**: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." - Ein Verstoß könnte hier vorliegen, wenn jemand in seiner persönlichen Freiheit unrechtmäßig eingeschränkt wird, z.B. durch willkürliche Verhaftung oder durch Gesetze, die unverhältnismäßig in die persönliche Freiheit eingreifen. 2. **Absatz 2**: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." - Ein Verstoß könnte hier vorliegen, wenn jemand ohne rechtliche Grundlage oder durch unverhältnismäßige Gewaltanwendung in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt wird, z.B. durch Polizeigewalt oder medizinische Eingriffe ohne Einwilligung. 3. **Absatz 3**: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." - Ein Verstoß könnte hier vorliegen, wenn Eingriffe in die genannten Rechte ohne gesetzliche Grundlage oder durch unverhältnismäßige Gesetze erfolgen. Ein konkretes Beispiel für einen Verstoß wäre eine unrechtmäßige Inhaftierung ohne richterlichen Beschluss oder eine körperliche Misshandlung durch staatliche Organe ohne rechtliche Grundlage.
"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]
Wenn jemand eine Information, die eigentlich angegeben werden müsste (zum Beispiel bei einer Steuererklärung, Bewerbung oder einem anderen offiziellen Vorgang), absichtlich nicht angibt, han... [mehr]
Theoretisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Grundgesetz fest verankert: Artikel 102... [mehr]