Wird die Versammlungsfreiheit nach dem Wortlaut von Art. 8 GG schrankenlos gewährt?

Antwort

Nein, die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) wird nicht schrankenlos gewährt. Der Wortlaut des Artikels 8 GG lautet: 1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. 2. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Das bedeutet, dass Versammlungen in geschlossenen Räumen grundsätzlich schrankenlos gewährt werden, während Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetze oder auf Grundlage von Gesetzen beschränkt werden können.

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