Wozu ist der Verkäufer bei mangelhafter Ware verpflichtet: Gewährleistung, Garantie, Umtausch?

Antwort

Bei mangelhafter Ware hat der Verkäufer verschiedene Verpflichtungen, die sich aus dem Gewährleistungsrecht ergeben. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Gewährleistung**: - **Nacherfüllung**: Der Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Verkäufer die Ware entweder reparieren (Nachbesserung) oder eine neue, mangelfreie Ware liefern (Ersatzlieferung) muss. - **Rücktritt**: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. - **Minderung**: Alternativ kann der Käufer den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. - **Schadensersatz**: Unter bestimmten Umständen kann der Käufer auch Schadensersatz verlangen. 2. **Garantie**: - Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Die genauen Bedingungen und der Umfang der Garantie sind im Garantievertrag festgelegt. 3. **Umtausch**: - Ein generelles Umtauschrecht gibt es gesetzlich nicht. Viele Händler bieten jedoch aus Kulanz ein Umtauschrecht an, das über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht. Die Bedingungen hierfür sind in der Regel in den AGB des Händlers festgelegt. Weitere Informationen zur Gewährleistung und Garantie findest du auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - Gewährleistung und Garantie](https://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/Verbraucherrecht/Verbraucherrecht_node.html).

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