Muss die Rechtsprechung Verpflegungspauschalen in voller Höhe gewähren?

Antwort

Die Rechtsprechung hat tatsächlich in mehreren Fällen entschieden, dass Verpflegungspauschalen in voller Höhe gewährt werden sollten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die steuerlichen Regelungen für Dienstreisen, bei denen Arbeitnehmer Anspruch auf Verpflegungspauschalen haben, um die Kosten für Mahlzeiten während ihrer Abwesenheit von ihrem Wohnort zu decken. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Pauschalen können jedoch variieren, abhängig von der Dauer der Abwesenheit und den spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Es ist ratsam, sich über die aktuellen steuerlichen Regelungen und Urteile zu informieren, um sicherzustellen, dass die Pauschalen korrekt angewendet werden.

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