Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Regelung im deutschen Zivilrecht, die es einem Verkäufer ermöglicht, das Eigentum an einer Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu behalten, auch wenn die Ware bereits an den Käufer übergeben wurde. Dies bedeutet, dass der Verkäufer auch dann noch Eigentümer der Ware bleibt, wenn der Käufer diese weiterverarbeitet oder verkauft. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt wird häufig in Verträgen verwendet, um das Risiko für den Verkäufer zu minimieren. Er kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel: 1. **Einfache Form**: Der Verkäufer behält das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung. 2. **Erweiterte Form**: Der Verkäufer behält das Eigentum an der Ware und an den Produkten, die aus der Verarbeitung der Ware entstehen. 3. **Besitzkonstitut**: Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nutzen, bleibt aber bis zur Bezahlung im Besitz des Verkäufers. Wichtig ist, dass der verlängerte Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag klar und eindeutig geregelt wird, um rechtliche Probleme zu vermeiden.