Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
§ 7 VOL/B und § 14 VOL/B sind beide Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B), die die Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen regeln. - **§ 7 VOL/B** behandelt die **Ausführungsfristen**. Hier werden die Fristen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen festgelegt, einschließlich der Regelungen zu Beginn und Ende der Ausführung sowie zu eventuellen Verzögerungen und deren Folgen. - **§ 14 VOL/B** befasst sich mit der **Abnahme** der Leistungen. Dieser Paragraph regelt die Bedingungen und den Ablauf der Abnahme, also den formellen Akt, durch den der Auftraggeber die vertragsgemäße Erbringung der Leistung bestätigt. Hier werden auch die Rechtsfolgen der Abnahme, wie die Übergabe der Gefahr und die Fälligkeit der Vergütung, beschrieben. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Paragraphen besteht darin, dass die Ausführungsfristen (§ 7) die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung der Leistungen festlegen, während die Abnahme (§ 14) den Abschluss dieser Leistungen und deren formelle Anerkennung durch den Auftraggeber regelt. Die Einhaltung der Ausführungsfristen ist eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Abnahme der Leistungen.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
Ob es strittige Punkte in bestimmten Einkaufsbedingungen gibt, hängt stark vom konkreten Inhalt der Bedingungen ab. In Einkaufsbedingungen können häufig folgende Punkte zu Streitigkeite... [mehr]