Grundsätzlich darfst du für deine Frau nicht einfach rechtsverbindlich unterschreiben. Jeder Mensch muss Verträge und rechtlich relevante Dokumente grundsätzlich selbst unterschrei... [mehr]
Nein, wenn du ein Schreiben lediglich mit der Formulierung „Schreiben erhalten“ unterschreibst, bestätigst du damit in der Regel nur den Erhalt des Schreibens, nicht aber dessen Inhalt oder eine darin enthaltene Erklärung, Zustimmung oder Verpflichtung. Das bedeutet: Du bestätigst lediglich, dass dir das Schreiben zugegangen ist. Eine rechtliche Annahme oder Zustimmung zu den Inhalten des Schreibens ist damit normalerweise nicht verbunden. Im Zweifel kommt es aber immer auf den genauen Kontext und die Formulierung an. Bei wichtigen Angelegenheiten empfiehlt es sich, im Zweifel eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich darfst du für deine Frau nicht einfach rechtsverbindlich unterschreiben. Jeder Mensch muss Verträge und rechtlich relevante Dokumente grundsätzlich selbst unterschrei... [mehr]