Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Im deutschen Recht gibt es sowohl die Hemmung als auch die Unterbrechung der Verjährung, die unterschiedliche rechtliche Wirkungen haben. 1. **Hemmung der Verjährung**: Bei der Hemmung wird die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Zeit, in der die Verjährung gehemmt ist, nicht in die Verjährungsfrist einfließt. Die Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn der Gläubiger seine Ansprüche gerichtlich geltend macht oder wenn der Schuldner in Verzug gerät. Nach Wegfall der Hemmung läuft die Verjährungsfrist weiter, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Hemmung endet. 2. **Unterbrechung der Verjährung**: Im Gegensatz zur Hemmung führt die Unterbrechung dazu, dass die bereits verstrichene Zeit der Verjährung nicht mehr zählt. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Eine Unterbrechung kann beispielsweise durch die Erhebung einer Klage oder durch einen Anerkenntnis des Schuldners erfolgen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hemmung die Verjährungsfrist lediglich pausiert, während die Unterbrechung die Frist neu beginnen lässt.
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Tritt mehr als zwei Jahre nach einer unter Vorbehalt erklärten Abnahme ein Mangel auf, kommt es auf mehrere rechtliche Aspekte an, insbesondere auf das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Notarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoc... [mehr]
In Frankreich gibt es für Mord grundsätzlich keine Verjährung mehr. Das war jedoch nicht immer so: Bis 2017 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. Das bedeutet, dass e... [mehr]