Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Diebstahl ist grundsätzlich eine vorsätzliche Straftat. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und gewollt eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Fahrlässiger Diebstahl ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen, da Diebstahl immer eine vorsätzliche Handlung voraussetzt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, was bei der bewussten Wegnahme einer Sache nicht zutrifft.
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]
Wenn jemand einer anderen Person den Auftrag gibt, Waschmittel zu stehlen, spricht man rechtlich von „Anstiftung zum Diebstahl“. Die Person, die den Auftrag gibt, ist der Anstifter, wä... [mehr]
Das Wegnehmen von Lebensmitteln wird als **Entwendung**, **Diebstahl** oder **Unterschlagung** bezeichnet, je nach Kontext und rechtlicher Einordnung. Im Alltag spricht man meist von **Lebensmitteldie... [mehr]