Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Diebstahl ist grundsätzlich eine vorsätzliche Straftat. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und gewollt eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Fahrlässiger Diebstahl ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen, da Diebstahl immer eine vorsätzliche Handlung voraussetzt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, was bei der bewussten Wegnahme einer Sache nicht zutrifft.
Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Der Staatsanwalt könnte aus mehreren Gründen annehmen, dass der Arbeitgeber (AG) die Sozialabgaben nicht vorsätzlich unterschlagen hat, obwohl er den Arbeitern mitgeteilt hat, dass er e... [mehr]