Ob jemand fahrlässig nach § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB gehandelt hat, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich besagt dieser Paragraph, dass jemand, der i... [mehr]
Diebstahl ist grundsätzlich eine vorsätzliche Straftat. Das bedeutet, dass der Täter bewusst und gewollt eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Fahrlässiger Diebstahl ist im deutschen Strafrecht nicht vorgesehen, da Diebstahl immer eine vorsätzliche Handlung voraussetzt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, was bei der bewussten Wegnahme einer Sache nicht zutrifft.
Ob jemand fahrlässig nach § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB gehandelt hat, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich besagt dieser Paragraph, dass jemand, der i... [mehr]