Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten?

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Echte und unechte Unterlassungsdelikte unterscheiden sich im deutschen Strafrecht wie folgt: 1. **Echte Unterlassungsdelikte**: - Diese Delikte sind ausdrücklich im Gesetz als Unterlassungstatbestände formuliert. - Ein Beispiel ist § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), der besagt, dass jemand bestraft wird, der in einer Notlage nicht hilft, obwohl es ihm möglich und zumutbar wäre. - Hier ist das Unterlassen selbst der strafbare Tatbestand. 2. **Unechte Unterlassungsdelikte**: - Diese Delikte sind nicht ausdrücklich als Unterlassungstatbestände formuliert, sondern ergeben sich aus allgemeinen Tatbeständen, die durch Unterlassen erfüllt werden können. - Ein Beispiel ist § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen), der besagt, dass jemand, der eine rechtlich gebotene Handlung unterlässt, wie ein Täter bestraft wird, wenn durch das Unterlassen der Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht wird. - Hier muss eine Garantenstellung vorliegen, also eine besondere Pflicht, tätig zu werden (z.B. Eltern gegenüber ihren Kindern). Zusammengefasst: Echte Unterlassungsdelikte sind direkt als solche im Gesetz definiert, während unechte Unterlassungsdelikte allgemeine Tatbestände sind, die durch das Unterlassen einer gebotenen Handlung erfüllt werden können.

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