Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Ja, das ist korrekt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine Regelung, die besagt, dass Kinder nur dann für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Regelung wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung von Kindern zu reduzieren, die für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen. Es gibt jedoch auch weitere Faktoren, die bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden, wie beispielsweise das Vermögen und die individuelle Situation der Familie.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.