Ungerechtfertigte Rechnungsstellung: Einspruch oder Widerspruch?

Antwort

Bei einer ungerechtfertigten Rechnungsstellung kannst du Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist eine formelle Erklärung, dass du mit der Rechnung nicht einverstanden bist. Du solltest dabei die Gründe für deinen Einspruch klar darlegen und gegebenenfalls Beweise oder Dokumente beifügen, die deine Position unterstützen. Es ist ratsam, den Widerspruch schriftlich und fristgerecht einzureichen, um rechtliche Ansprüche zu wahren.

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