Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 für alle zivilen und militärischen Zwecke abgeschafft. Das bedeutet, dass sie auch im militärischen Gebrauch nicht erlaubt ist. Die Schweiz hat sich klar gegen die Todesstrafe positioniert und ist auch Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Todesstrafe verbietet.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
In der Europäischen Union (EU) ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Kein EU-Mitgliedsstaat wendet die Todesstrafe an, und die Abschaffung ist eine Voraussetzung für den EU-Beitr... [mehr]
Theoretisch ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Grundgesetz fest verankert: Artikel 102... [mehr]