In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 für alle zivilen und militärischen Zwecke abgeschafft. Das bedeutet, dass sie auch im militärischen Gebrauch nicht erlaubt ist. Die Schweiz hat sich klar gegen die Todesstrafe positioniert und ist auch Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Todesstrafe verbietet.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...