Macht es bei Subventionsvergaben einen Unterschied, ob Bescheidform oder Vertrag ohne gesetzliche Grundlage erfolgt?

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Ja, es macht einen Unterschied, ob für die Subventionsvergabe eine gesetzliche Grundlage besteht oder nicht. 1. **Gesetzliche Grundlage vorhanden:** - **Bescheidform:** Wenn eine gesetzliche Grundlage für die Subventionsvergabe existiert, erfolgt die Vergabe in der Regel durch einen Verwaltungsakt, also in Bescheidform. Ein Bescheid ist eine einseitige, hoheitliche Maßnahme einer Behörde, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und verbindlich ist. - **Verträge:** Auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage können Subventionen in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen vergeben werden. Dies ist jedoch weniger üblich und erfordert spezifische Regelungen im Gesetz, die diese Form der Vergabe erlauben. 2. **Keine gesetzliche Grundlage:** - **Bescheidform:** Ohne gesetzliche Grundlage ist die Vergabe von Subventionen durch einen Verwaltungsakt (Bescheid) nicht möglich, da ein solcher Akt immer auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen muss. - **Verträge:** In diesem Fall können Subventionen nur durch privatrechtliche Verträge vergeben werden. Diese Verträge unterliegen dann den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen und nicht dem Verwaltungsrecht. Die Wahl der Form (Bescheid oder Vertrag) hat Auswirkungen auf die Rechtsnatur der Subvention, die Rechtsbehelfe und die Durchsetzbarkeit der Ansprüche.

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