Ein Strafverfahren umfasst mehrere Phasen, die im Folgenden erläutert werden: 1. **Straftat**: Eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt und mit einer Strafe bedroht ist. Dies kann Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder andere Delikte umfassen. 2. **Polizeiliches Ermitteln**: Nach dem Verdacht einer Straftat leitet die Polizei Ermittlungen ein. Dies beinhaltet die Sammlung von Beweisen, Befragungen von Zeugen und Verdächtigen sowie die Sicherstellung von Beweismitteln. 3. **Untersuchung der Polizei**: Die Polizei führt eine umfassende Untersuchung durch, um die Umstände der Straftat zu klären. Dies kann auch die Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften und anderen Behörden umfassen. 4. **Hauptverfahren**: Wenn genügend Beweise vorliegen, wird das Verfahren vor Gericht gebracht. Im Hauptverfahren wird der Fall verhandelt, Beweise werden präsentiert und Zeugen werden gehört. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, sich zu verteidigen. 5. **Berufung**: Nach dem Urteil im Hauptverfahren kann die unterlegene Partei (Angeklagter oder Staatsanwaltschaft) Berufung einlegen. Dies geschieht, wenn man der Meinung ist, dass das Urteil fehlerhaft ist oder Verfahrensfehler vorlagen. 6. **Beschwerde**: Eine Beschwerde kann gegen bestimmte Entscheidungen im Verlauf des Verfahrens eingelegt werden, beispielsweise gegen Haftbefehle oder andere gerichtliche Anordnungen. 7. **Strafvollzug**: Nach einem rechtskräftigen Urteil wird die Strafe vollstreckt. Dies kann Freiheitsentzug, Geldstrafe oder andere Maßnahmen umfassen. Der Strafvollzug erfolgt in der Regel in Justizvollzugsanstalten oder durch andere Einrichtungen, die mit der Vollstreckung von Strafen betraut sind. Jede dieser Phasen hat spezifische rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren, die eingehalten werden müssen.