**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Das italienische Strafrecht ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (Codice Penale) geregelt, das 1930 in Kraft trat und seitdem mehrfach reformiert wurde. Es umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Definition von Straftaten, die entsprechenden Strafen und die Verfahren zur Strafverfolgung. Wichtige Merkmale des italienischen Strafrechts sind: 1. **Rechtsstaatlichkeit**: Das italienische Strafrecht basiert auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, was bedeutet, dass niemand bestraft werden kann, ohne dass eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. 2. **Strafarten**: Es gibt verschiedene Arten von Strafen, darunter Freiheitsstrafen, Geldstrafen und andere Maßnahmen wie gemeinnützige Arbeit. 3. **Verfahren**: Das Strafverfahren in Italien ist in zwei Hauptphasen unterteilt: die Ermittlungsphase (fase delle indagini) und die Hauptverhandlung (fase del dibattimento). In der Ermittlungsphase wird Beweismaterial gesammelt, während in der Hauptverhandlung die Beweise präsentiert und die Schuld des Angeklagten festgestellt wird. 4. **Rechtsmittel**: Gegen Urteile gibt es verschiedene Rechtsmittel, darunter Berufung und Revision. 5. **Besondere Vorschriften**: Es gibt spezielle Vorschriften für bestimmte Straftaten, wie z.B. Korruption, Drogenhandel und organisierte Kriminalität. Das italienische Strafrecht ist stark von der römischen Rechtskultur geprägt und hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um den gesellschaftlichen Veränderungen und den Anforderungen der Europäischen Union gerecht zu werden.
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
„BGB“ bedeutet **Bürgerliches Gesetzbuch**. Das ist das zentrale deutsche Gesetz für das **Privatrecht** (z. B. Verträge, Kauf, Miete, Schadensersatz, Familien- und Erbrecht...
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
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