Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Selbsthilfe des Besitzers ist ein rechtliches Konzept, das es einem Besitzer erlaubt, sein Eigentum ohne gerichtliche Hilfe zu schützen oder wiederzuerlangen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand unrechtmäßig Besitz ergreift oder stört. In Deutschland ist die Selbsthilfe im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 229 bis 231. § 229 BGB besagt: "Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder einen Verpflichteten zur Erfüllung einer Verpflichtung nötigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Hilfe ohne sofortiges Eingreifen nicht rechtzeitig erlangt werden könnte und die Handlung den Umständen nach angemessen ist." Es ist jedoch wichtig, dass die Selbsthilfe verhältnismäßig und notwendig ist. Unverhältnismäßige Gewalt oder Maßnahmen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es wird empfohlen, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen oder die Polizei zu verständigen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]