Kann die Schweiz aus dem EGMR austreten?

Antwort vom

Ja, die Schweiz könnte theoretisch aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) austreten, indem sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigt. Die EMRK ist ein internationales Abkommen, das von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde, und der EGMR ist das Gericht, das die Einhaltung dieser Konvention überwacht. Ein Austritt würde jedoch erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schweiz müsste die Kündigung der EMRK gemäß Artikel 58 der Konvention vornehmen, der besagt, dass ein Staat die Konvention durch eine schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär des Europarats kündigen kann. Die Kündigung würde sechs Monate nach der Mitteilung wirksam werden. Weitere Informationen zur EMRK und dem EGMR findest du auf der offiziellen Website des Europarats: [Europarat - Europäische Menschenrechtskonvention](https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/005).

Kategorie: Recht Tags: Schweiz EGMR Austritt
Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie stehen die Aussichten auf Sterbehilfe in der Schweiz bei einer Krankheit mit hohem Sterberisiko in naher Zeit?

In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...

Ist die Abkürzung ff. für 'fortfolgende' bei der Zitierung von Gesetzesartikeln in der Schweiz korrekt?

Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...

Wird ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht in der Schweiz anerkannt?

Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...