In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Schweiz könnte theoretisch aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) austreten, indem sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigt. Die EMRK ist ein internationales Abkommen, das von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde, und der EGMR ist das Gericht, das die Einhaltung dieser Konvention überwacht. Ein Austritt würde jedoch erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schweiz müsste die Kündigung der EMRK gemäß Artikel 58 der Konvention vornehmen, der besagt, dass ein Staat die Konvention durch eine schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär des Europarats kündigen kann. Die Kündigung würde sechs Monate nach der Mitteilung wirksam werden. Weitere Informationen zur EMRK und dem EGMR findest du auf der offiziellen Website des Europarats: [Europarat - Europäische Menschenrechtskonvention](https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/005).
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...