Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
Ja, die Schweiz könnte theoretisch aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) austreten, indem sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) kündigt. Die EMRK ist ein internationales Abkommen, das von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet wurde, und der EGMR ist das Gericht, das die Einhaltung dieser Konvention überwacht. Ein Austritt würde jedoch erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schweiz müsste die Kündigung der EMRK gemäß Artikel 58 der Konvention vornehmen, der besagt, dass ein Staat die Konvention durch eine schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär des Europarats kündigen kann. Die Kündigung würde sechs Monate nach der Mitteilung wirksam werden. Weitere Informationen zur EMRK und dem EGMR findest du auf der offiziellen Website des Europarats: [Europarat - Europäische Menschenrechtskonvention](https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/005).
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]