In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind: 1. **Zivilgesetzbuch (ZGB)** Besonders relevant sind die Bestimmungen zum Persönlichkeitsschutz (Art. 27 ff. ZGB) und zum Datenschutz. 2. **Datenschutzgesetz (DSG)** Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) regelt den Umgang mit Personendaten, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und die Schweigepflicht. 3. **Strafgesetzbuch (StGB)** Die Schweigepflicht ist auch im Strafgesetzbuch (Art. 321 StGB) geregelt, insbesondere für Personen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen. 4. **Gesundheitsgesetzgebung der Kantone** Je nach Kanton gibt es spezifische Gesundheitsgesetze, die auch psychosoziale Beraterinnen und Berater betreffen können. 5. **Berufsverbände und Standesregeln** Viele psychosoziale Beraterinnen und Berater sind Mitglied in Berufsverbänden (z.B. [SGfB](https://www.sgfb.ch/)), die eigene Ethikrichtlinien und Standesregeln vorgeben. 6. **Gesetz über die Ausübung der Psychotherapie** Psychosoziale Beratung ist abzugrenzen von Psychotherapie, die in der Schweiz gesetzlich geregelt und an bestimmte Ausbildungen gebunden ist (Psychologieberufegesetz, [PsyG](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2013/786/de)). **Wichtige Hinweise:** - Psychosoziale Beratung ist in der Schweiz grundsätzlich nicht reglementiert, solange keine heilkundlichen Tätigkeiten (z.B. Psychotherapie) ausgeübt werden. - Die Ausübung der Psychotherapie ist nur mit entsprechender Ausbildung und Bewilligung erlaubt. - Für die selbstständige Tätigkeit können je nach Kanton Melde- oder Bewilligungspflichten bestehen. **Zusammenfassung:** Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das ZGB, das DSG, das StGB, kantonale Gesundheitsgesetze sowie die Standesregeln der Berufsverbände. Für die Ausübung der Psychotherapie gelten strengere gesetzliche Vorgaben. Es empfiehlt sich, die kantonalen Bestimmungen und die Vorgaben des jeweiligen Berufsverbands zu beachten.
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