Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ja, auch wenn ein Schuldner durch einen Verfahrensfehler nicht über seine Rechte belehrt wurde, kann dies erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren haben. In vielen Rechtssystemen ist die ordnungsgemäße Belehrung über Rechte ein wesentlicher Bestandteil eines fairen Verfahrens. Wenn ein Schuldner nicht korrekt belehrt wurde, könnte dies zu einer Anfechtung des Verfahrens oder sogar zu dessen Aufhebung führen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen, um die spezifischen Auswirkungen und möglichen Rechtsmittel zu klären.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Eine Ombudsstelle im Kinderschutz ist eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Beteiligte, die Unterstützung oder Beratung bei Problemen... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]