Vorschrift zur Schriftform bei Arbeitsvertragskündigung?

Antwort

Ja, das Gesetz schreibt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland die Schriftform vor. Nach § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Kündigung schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Das bedeutet, dass die Kündigung von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben werden muss. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend.

KI fragen

Verwandte Fragen

Muss Widerspruch gegen Kündigung innerhalb von 3 Tagen eingelegt werden?

Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]

Kann ein Handelsvertretervertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. vorzeitig gekündigt werden?

Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]

Darf ein Handelsvertreter bei unbefristetem Vertrag zum Quartalsende kündigen, wenn laut Vertrag nur eine Kündigung zum Halbjahres- oder Jahresende mit 3-Monats-Frist möglich ist?

Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]