Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag liegt im deutschen Strafrecht in ihrer Funktion und Bedeutung: **Strafanzeige:** Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die... [mehr]
Ein Scheingeschäft und ein Scherzgeschäft sind zwei verschiedene juristische Konzepte, die sich in ihrer Intention und rechtlichen Wirkung unterscheiden: 1. **Scheingeschäft**: - **Definition**: Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien eines Rechtsgeschäfts nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts erzeugen wollen, ohne dass die damit verbundenen Rechtsfolgen tatsächlich eintreten sollen. - **Beispiel**: Zwei Personen schließen einen Kaufvertrag über ein Auto ab, obwohl beide wissen, dass das Auto nicht wirklich verkauft werden soll. Der Vertrag dient nur dazu, Dritten einen bestimmten Eindruck zu vermitteln. - **Rechtliche Wirkung**: Ein Scheingeschäft ist nach § 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nichtig. Das bedeutet, dass es keine rechtlichen Wirkungen entfaltet. Wenn jedoch ein anderes, verdecktes Geschäft gewollt ist, kann dieses unter Umständen wirksam sein. 2. **Scherzgeschäft**: - **Definition**: Ein Scherzgeschäft liegt vor, wenn eine Erklärung in der Absicht abgegeben wird, dass sie nicht ernst gemeint ist und der Empfänger dies auch erkennen kann. - **Beispiel**: Jemand bietet im Scherz einem Freund sein Haus für einen Euro an, wobei beide wissen, dass dies nicht ernst gemeint ist. - **Rechtliche Wirkung**: Ein Scherzgeschäft ist nach § 118 BGB nichtig. Es entfaltet ebenfalls keine rechtlichen Wirkungen, da die Ernsthaftigkeit der Willenserklärung fehlt. Zusammengefasst: Ein Scheingeschäft ist ein bewusst inszeniertes Geschäft, das nach außen hin echt wirken soll, während ein Scherzgeschäft von vornherein als nicht ernst gemeint erkennbar ist. Beide sind rechtlich nichtig, entfalten also keine rechtlichen Wirkungen.
Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag liegt im deutschen Strafrecht in ihrer Funktion und Bedeutung: **Strafanzeige:** Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Versc... [mehr]