Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden (z. B. Halter eines Kraftfahrzeugs). Verschuldenshaftung setzt voraus, dass der Schädiger schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat. Kurz: **Gefährdungshaftung** = Haftung ohne Verschulden, **Verschuldenshaftung** = Haftung nur bei nachweisbarem Verschulden.
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]