Unter Gefährdungshaftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz) versteht man die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen... [mehr]
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden (z. B. Halter eines Kraftfahrzeugs). Verschuldenshaftung setzt voraus, dass der Schädiger schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat. Kurz: **Gefährdungshaftung** = Haftung ohne Verschulden, **Verschuldenshaftung** = Haftung nur bei nachweisbarem Verschulden.
Unter Gefährdungshaftung nach dem StVG (Straßenverkehrsgesetz) versteht man die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen... [mehr]
Unter Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) versteht man eine besondere Form der Haftung, bei der der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden haftet, die durch den Be... [mehr]