Was sind die Unterschiede im Umfang zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung (kurzgefasst)?

Antwort

Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Verschulden (z. B. Halter eines Kraftfahrzeugs). Verschuldenshaftung setzt voraus, dass der Schädiger schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt hat. Kurz: **Gefährdungshaftung** = Haftung ohne Verschulden, **Verschuldenshaftung** = Haftung nur bei nachweisbarem Verschulden.

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