Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Versc... [mehr]
Der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag liegt im deutschen Strafrecht in ihrer Funktion und Bedeutung: **Strafanzeige:** Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft), aus dem sich der Verdacht einer Straftat ergibt. Jeder kann eine Strafanzeige erstatten – auch, wenn man selbst nicht betroffen ist. Die Strafanzeige löst Ermittlungen der Behörden aus, unabhängig davon, wer sie gestellt hat. **Strafantrag:** Ein Strafantrag ist das ausdrückliche Verlangen einer berechtigten Person (meist das Opfer), dass eine bestimmte Tat strafrechtlich verfolgt wird. Ein Strafantrag ist bei sogenannten Antragsdelikten erforderlich, also bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung). Ohne Strafantrag wird in diesen Fällen keine Strafverfolgung eingeleitet. **Zusammengefasst:** - Die **Strafanzeige** informiert die Behörden über eine Straftat. - Der **Strafantrag** ist das ausdrückliche Verlangen, dass die Tat strafrechtlich verfolgt wird (bei bestimmten Delikten notwendig). Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Strafrecht/Strafanzeige/_node.html).
Gefährdungshaftung bedeutet, dass jemand für Schäden haftet, die durch eine erlaubte, aber gefährliche Tätigkeit oder Sache entstehen – unabhängig von eigenem Versc... [mehr]