Eine scharfe Zurückweisung einer unberechtigten Forderung ist in der Regel keine Nötigung, solange sie sachlich und rechtlich korrekt formuliert ist. Nötigung im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn jemand durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird (§ 240 StGB in Deutschland). Es ist wichtig, bei der Zurückweisung einer Forderung höflich und professionell zu bleiben, auch wenn die Forderung unberechtigt ist. Eine klare und sachliche Darstellung der Gründe, warum die Forderung abgelehnt wird, ist in der Regel ausreichend und rechtlich unbedenklich.